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Niedersachsen

Arbeitsgericht Hildesheim

Zuständig für 52 Städte und Gemeinden mit rund 333.087 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Hildesheim
Otto-Franzius-Straße 2
31137 Hildesheim
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Servicezeiten
Mo–Do 9–15:30 Uhr, Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–12 Uhr
Fax
+49 5141 5937-34300
Postanschrift
Postfach 10 01 51
31101 Hildesheim

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Hildesheim zuständig, festgelegt in § 92 Niedersächsisches Justizgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Hildesheim?

Anschrift: Otto-Franzius-Straße 2, 31137 Hildesheim. Telefon: +49 5121 9137-5. Servicezeiten: Mo–Do 9–15:30 Uhr, Fr 9–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): arhi-poststelle@justiz.niedersachsen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Hildesheim zuständig?

Für 52 Städte und Gemeinden, darunter Hildesheim, Sarstedt, Holzminden, Alfeld (Leine), Bad Salzdetfurth, Nordstemmen, Harsum, Gronau (Leine) und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Hildesheim eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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