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Niedersachsen

Arbeitsgericht Braunschweig

Zuständig für 113 Städte und Gemeinden mit rund 1.135.772 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Braunschweig
Grünewaldstraße 11 A
38104 Braunschweig
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Servicezeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr, Mo–Do zusätzlich 14–15 Uhr; Poststelle/Information telefonisch Mo–Do 8–15 Uhr, Fr 8–13 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–12 Uhr, nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Ausnahme: Fristabläufe)
Fax
+49 5141 5937-32500

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Braunschweig zuständig, festgelegt in § 92 Niedersächsisches Justizgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Braunschweig?

Anschrift: Grünewaldstraße 11 A, 38104 Braunschweig. Telefon: +49 531 23850-0. Servicezeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr, Mo–Do zusätzlich 14–15 Uhr; Poststelle/Information telefonisch Mo–Do 8–15 Uhr, Fr 8–13 Uhr. E-Mail (Poststelle): arbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Braunschweig zuständig?

Für 113 Städte und Gemeinden, darunter Braunschweig, Wolfsburg, Salzgitter, Wolfenbüttel, Peine, Goslar, Gifhorn, Helmstedt und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Braunschweig eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr, nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Ausnahme: Fristabläufe). Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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