Burgwedel · Landkreis Region Hannover · 20.379 Einwohner
Arbeitsgericht für Burgwedel
Zuständig ist das Arbeitsgericht Hannover mit Sitz in Hannover.
Arbeitsgericht Hannover
- Anschrift
- Arbeitsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 511 89750-0
- Servicezeiten
- Telefonisch Mo–Fr 9–12 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9–12 Uhr, nur nach vorheriger telefonischer Terminvergabe (Terminanfragen Mo–Fr 9–12 Uhr)
+49 511 89750-744 - E-Mail (Poststelle)
- arh-poststelle@justiz.niedersachsen.de
- Fax
- +49 5141 5937-31200
- Postanschrift
- Postfach 04 40
30004 Hannover - Website des Gerichts
- arbeitsgericht-hannover.niedersachsen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Burgwedel zuständig?
Für Burgwedel ist das Arbeitsgericht Hannover zuständig, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, Telefon +49 511 89750-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Burgwedel geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Hannover ist Mo–Fr 9–12 Uhr, nur nach vorheriger telefonischer Terminvergabe (Terminanfragen Mo–Fr 9–12 Uhr) erreichbar.