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Nordrhein-Westfalen

Arbeitsgericht Rheine

Zuständig für 24 Städte und Gemeinden mit rund 451.712 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Rheine
Dutumer Straße 5
48431 Rheine
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Servicezeiten
Mo, Di 8:00–16:00, Mi 8:00–15:00, Do 8:00–16:00, Fr 8:00–13:00 Uhr (Sprechzeiten)
Rechtsantragstelle
Mo–Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr
Fax
+49 5971 9271-50
Postanschrift
Postfach 11 48
48401 Rheine
Website des Gerichts
arbg-rheine.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Rheine zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Rheine?

Anschrift: Dutumer Straße 5, 48431 Rheine. Telefon: +49 5971 9271-0. Servicezeiten: Mo, Di 8:00–16:00, Mi 8:00–15:00, Do 8:00–16:00, Fr 8:00–13:00 Uhr (Sprechzeiten). E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-rheine.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Rheine zuständig?

Für 24 Städte und Gemeinden, darunter Rheine, Ibbenbüren, Greven, Emsdetten, Steinfurt, Lengerich, Ochtrup, Hörstel und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Rheine eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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