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Recke · Kreis Steinfurt · 11.341 Einwohner

Arbeitsgericht für Recke

Zuständig ist das Arbeitsgericht Rheine mit Sitz in Rheine.

Arbeitsgericht Rheine

Anschrift
Arbeitsgericht Rheine
Dutumer Straße 5
48431 Rheine
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Servicezeiten
Mo, Di 8:00–16:00, Mi 8:00–15:00, Do 8:00–16:00, Fr 8:00–13:00 Uhr (Sprechzeiten)
Rechtsantragstelle
Mo–Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr
Fax
+49 5971 9271-50
Postanschrift
Postfach 11 48
48401 Rheine
Website des Gerichts
arbg-rheine.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Recke zuständig?

Für Recke ist das Arbeitsgericht Rheine zuständig, Dutumer Straße 5, 48431 Rheine, Telefon +49 5971 9271-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Recke geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Rheine ist Mo–Mi 8:00–12:00 Uhr; Do 8:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr; Fr 8:00–12:00 Uhr erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Rheine