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Niedersachsen

Arbeitsgericht Osnabrück

Zuständig für 35 Städte und Gemeinden mit rund 520.878 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Osnabrück
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück
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Servicezeiten
Mo–Do 8–15:30 Uhr, Fr und vor Feiertagen 8–12 Uhr; allgemeine Sprechzeiten Mo–Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung
+49 541 314-563 / +49 541 314-564
Fax
+49 5141 5937-34200
Postanschrift
Postfach 11 69
49001 Osnabrück

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Osnabrück zuständig, festgelegt in § 92 Niedersächsisches Justizgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Osnabrück?

Anschrift: Hakenstraße 15, 49074 Osnabrück. Telefon: +49 541 314-03. Servicezeiten: Mo–Do 8–15:30 Uhr, Fr und vor Feiertagen 8–12 Uhr; allgemeine Sprechzeiten Mo–Fr 9–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): aros-poststelle@justiz.niedersachsen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Osnabrück zuständig?

Für 35 Städte und Gemeinden, darunter Osnabrück, Melle, Georgsmarienhütte, Bramsche, Wallenhorst, Bad Essen, Bissendorf, Quakenbrück und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Osnabrück eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung. Telefon: +49 541 314-563 / +49 541 314-564. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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