Melle · Landkreis Osnabrück · 46.436 Einwohner
Arbeitsgericht für Melle
Zuständig ist das Arbeitsgericht Osnabrück mit Sitz in Osnabrück.
Arbeitsgericht Osnabrück
- Anschrift
- Arbeitsgericht Osnabrück
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 541 314-03
- Servicezeiten
- Mo–Do 8–15:30 Uhr, Fr und vor Feiertagen 8–12 Uhr; allgemeine Sprechzeiten Mo–Fr 9–12 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung
+49 541 314-563 / +49 541 314-564 - E-Mail (Poststelle)
- aros-poststelle@justiz.niedersachsen.de
- Fax
- +49 5141 5937-34200
- Postanschrift
- Postfach 11 69
49001 Osnabrück - Website des Gerichts
- arbeitsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
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Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Melle zuständig?
Für Melle ist das Arbeitsgericht Osnabrück zuständig, Hakenstraße 15, 49074 Osnabrück, Telefon +49 541 314-03.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Melle geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Osnabrück ist Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar.