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Schleswig-Holstein

Arbeitsgericht Neumünster

Zuständig für 96 Städte und Gemeinden mit rund 363.371 Einwohnern.

Aufhebung zum 01.12.2026: Das Arbeitsgericht Neumünster wird aufgehoben. Sein Bezirk (Stadt Neumünster, Kreis Segeberg) geht an das Arbeitsgericht Kiel. Rechtsgrundlage: §§ 53, 91 LJG Schleswig-Holstein. Bis dahin gelten die Angaben unten.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Neumünster
Gartenstraße 24
24534 Neumünster
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Servicezeiten
Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo, Di, Do, Fr 8:30–12 Uhr, Mittwoch geschlossen (grundsätzlich nach Terminvergabe; bei Fristsachen auch kurzfristig)
+49 4321 4097-46 / +49 4321 4097-42
Fax
+49 4321 48310
Website des Gerichts
schleswig-holstein.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Neumünster zuständig, festgelegt in § 53 Landesjustizgesetz Schleswig-Holstein.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Neumünster?

Anschrift: Gartenstraße 24, 24534 Neumünster. Telefon: +49 4321 4097-0. Servicezeiten: Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr. E-Mail (Poststelle): verwaltung.arbgnms@arbgsh.landsh.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Neumünster zuständig?

Für 96 Städte und Gemeinden, darunter Norderstedt, Neumünster, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Bad Segeberg, Bad Bramstedt, Wahlstedt, Ellerau und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Neumünster eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo, Di, Do, Fr 8:30–12 Uhr, Mittwoch geschlossen (grundsätzlich nach Terminvergabe; bei Fristsachen auch kurzfristig). Telefon: +49 4321 4097-46 / +49 4321 4097-42. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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