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Schleswig-Holstein

Arbeitsgericht Flensburg

Zuständig für 257 Städte und Gemeinden mit rund 471.827 Einwohnern.

Aufhebung zum 01.05.2027: Das Arbeitsgericht Flensburg wird aufgehoben. Sein Bezirk geht an das Arbeitsgericht Kiel, das in Flensburg eine auswärtige Kammer führt. Rechtsgrundlage: §§ 53, 91 LJG Schleswig-Holstein. Bis dahin gelten die Angaben unten.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
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Servicezeiten
Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8:30–12 Uhr (grundsätzlich nach Terminvergabe; bei Fristsachen auch kurzfristig am selben Tag)
+49 461 89-0
Fax
+49 461 89-381
Website des Gerichts
schleswig-holstein.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Flensburg zuständig, festgelegt in § 53 Landesjustizgesetz Schleswig-Holstein.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Flensburg?

Anschrift: Südergraben 22, 24937 Flensburg. Telefon: +49 461 89-0. Servicezeiten: Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr. E-Mail (Poststelle): verwaltung.arbgfl@arbgsh.landsh.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Flensburg zuständig?

Für 257 Städte und Gemeinden, darunter Flensburg, Schleswig, Husum, Sylt, Harrislee, Handewitt, Niebüll, Kappeln und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Flensburg eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8:30–12 Uhr (grundsätzlich nach Terminvergabe; bei Fristsachen auch kurzfristig am selben Tag). Telefon: +49 461 89-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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