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Schleswig-Holstein

Arbeitsgericht Lübeck

Zuständig für 224 Städte und Gemeinden mit rund 871.570 Einwohnern.

Ab 01.03.2027: Übernimmt den Bezirk des Arbeitsgerichts Elmshorn und führt dafür eine auswärtige Kammer in Itzehoe. Rechtsgrundlage: §§ 53, 91 LJG Schleswig-Holstein. Bis dahin gelten die Angaben unten.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Lübeck
Neustraße 2 a
23568 Lübeck
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Servicezeiten
Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8:30–12 Uhr (grundsätzlich nach Terminvergabe; bei Fristsachen auch kurzfristig am selben Tag)
+49 451 38978-42 / +49 451 38978-16
Fax
+49 451 38978-50
Website des Gerichts
schleswig-holstein.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Lübeck zuständig, festgelegt in § 53 Landesjustizgesetz Schleswig-Holstein.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Lübeck?

Anschrift: Neustraße 2 a, 23568 Lübeck. Telefon: +49 451 38978-0. Servicezeiten: Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr. E-Mail (Poststelle): verwaltung.arbghl@arbgsh.landsh.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Lübeck zuständig?

Für 224 Städte und Gemeinden, darunter Lübeck, Ahrensburg, Geesthacht, Reinbek, Bad Oldesloe, Bad Schwartau, Mölln, Glinde und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Lübeck eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8:30–12 Uhr (grundsätzlich nach Terminvergabe; bei Fristsachen auch kurzfristig am selben Tag). Telefon: +49 451 38978-42 / +49 451 38978-16. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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