Barsbüttel · Kreis Stormarn · 13.302 Einwohner
Arbeitsgericht für Barsbüttel
Zuständig ist das Arbeitsgericht Lübeck mit Sitz in Lübeck.
Arbeitsgericht Lübeck
- Anschrift
- Arbeitsgericht Lübeck
Neustraße 2 a
23568 Lübeck
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 451 38978-0
- Servicezeiten
- Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 8:30–12 Uhr (grundsätzlich nach Terminvergabe; bei Fristsachen auch kurzfristig am selben Tag)
+49 451 38978-42 / +49 451 38978-16 - E-Mail (Poststelle)
- verwaltung.arbghl@arbgsh.landsh.de
- Fax
- +49 451 38978-50
- Website des Gerichts
- schleswig-holstein.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Barsbüttel zuständig?
Für Barsbüttel ist das Arbeitsgericht Lübeck zuständig, Neustraße 2 a, 23568 Lübeck, Telefon +49 451 38978-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Barsbüttel geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Lübeck ist Mo–Fr 8:30–12 Uhr (grundsätzlich nach Terminvergabe; bei Fristsachen auch kurzfristig am selben Tag) erreichbar.