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Neustadt in Holstein · Kreis Ostholstein · 15.930 Einwohner

Arbeitsgericht für Neustadt in Holstein

Zuständig ist das Arbeitsgericht Lübeck mit Sitz in Lübeck.

Arbeitsgericht Lübeck

Anschrift
Arbeitsgericht Lübeck
Neustraße 2 a
23568 Lübeck
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Servicezeiten
Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8:30–12 Uhr (grundsätzlich nach Terminvergabe; bei Fristsachen auch kurzfristig am selben Tag)
+49 451 38978-42 / +49 451 38978-16
Fax
+49 451 38978-50
Website des Gerichts
schleswig-holstein.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Neustadt in Holstein zuständig?

Für Neustadt in Holstein ist das Arbeitsgericht Lübeck zuständig, Neustraße 2 a, 23568 Lübeck, Telefon +49 451 38978-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Neustadt in Holstein geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Lübeck ist Mo–Fr 8:30–12 Uhr (grundsätzlich nach Terminvergabe; bei Fristsachen auch kurzfristig am selben Tag) erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Lübeck