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Schleswig-Holstein

Arbeitsgericht Kiel

Zuständig für 251 Städte und Gemeinden mit rund 661.335 Einwohnern.

Ab 01.12.2026: Übernimmt den Bezirk des Arbeitsgerichts Neumünster, ab 1. Mai 2027 auch den des Arbeitsgerichts Flensburg (auswärtige Kammer in Flensburg). Rechtsgrundlage: §§ 53, 91 LJG Schleswig-Holstein. Bis dahin gelten die Angaben unten.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Kiel
Deliusstraße 22
24114 Kiel
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Servicezeiten
Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8:30–12 Uhr (grundsätzlich nach Terminvergabe; bei Fristsachen auch kurzfristig am selben Tag)
+49 431 604-4042
Fax
+49 431 604-4000
Website des Gerichts
schleswig-holstein.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Kiel zuständig, festgelegt in § 53 Landesjustizgesetz Schleswig-Holstein.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Kiel?

Anschrift: Deliusstraße 22, 24114 Kiel. Telefon: +49 431 604-0. Servicezeiten: Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr. E-Mail (Poststelle): verwaltung.arbgki@arbgsh.landsh.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Kiel zuständig?

Für 251 Städte und Gemeinden, darunter Kiel, Rendsburg, Eckernförde, Preetz, Schwentinental, Kronshagen, Büdelsdorf, Altenholz und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Kiel eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8:30–12 Uhr (grundsätzlich nach Terminvergabe; bei Fristsachen auch kurzfristig am selben Tag). Telefon: +49 431 604-4042. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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