Bad Bramstedt · Kreis Segeberg · 15.439 Einwohner
Arbeitsgericht für Bad Bramstedt
Zuständig ist das Arbeitsgericht Neumünster mit Sitz in Neumünster.
Arbeitsgericht Neumünster
- Anschrift
- Arbeitsgericht Neumünster
Gartenstraße 24
24534 Neumünster
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4321 4097-0
- Servicezeiten
- Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo, Di, Do, Fr 8:30–12 Uhr, Mittwoch geschlossen (grundsätzlich nach Terminvergabe; bei Fristsachen auch kurzfristig)
+49 4321 4097-46 / +49 4321 4097-42 - E-Mail (Poststelle)
- verwaltung.arbgnms@arbgsh.landsh.de
- Fax
- +49 4321 48310
- Website des Gerichts
- schleswig-holstein.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Bad Bramstedt zuständig?
Für Bad Bramstedt ist das Arbeitsgericht Neumünster zuständig, Gartenstraße 24, 24534 Neumünster, Telefon +49 4321 4097-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Bad Bramstedt geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Neumünster ist Mo, Di, Do, Fr 8:30–12 Uhr, Mittwoch geschlossen (grundsätzlich nach Terminvergabe; bei Fristsachen auch kurzfristig) erreichbar.