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Henstedt-Ulzburg · Kreis Segeberg · 28.325 Einwohner

Arbeitsgericht für Henstedt-Ulzburg

Zuständig ist das Arbeitsgericht Neumünster mit Sitz in Neumünster.

Arbeitsgericht Neumünster

Anschrift
Arbeitsgericht Neumünster
Gartenstraße 24
24534 Neumünster
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Servicezeiten
Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo, Di, Do, Fr 8:30–12 Uhr, Mittwoch geschlossen (grundsätzlich nach Terminvergabe; bei Fristsachen auch kurzfristig)
+49 4321 4097-46 / +49 4321 4097-42
Fax
+49 4321 48310
Website des Gerichts
schleswig-holstein.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Henstedt-Ulzburg zuständig?

Für Henstedt-Ulzburg ist das Arbeitsgericht Neumünster zuständig, Gartenstraße 24, 24534 Neumünster, Telefon +49 4321 4097-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Henstedt-Ulzburg geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Neumünster ist Mo, Di, Do, Fr 8:30–12 Uhr, Mittwoch geschlossen (grundsätzlich nach Terminvergabe; bei Fristsachen auch kurzfristig) erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Neumünster