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Nordrhein-Westfalen

Arbeitsgericht Paderborn

Zuständig für 20 Städte und Gemeinden mit rund 455.164 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Paderborn
Grevestraße 1
33102 Paderborn
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Servicezeiten
Mo–Mi 7:30–16:00, Do–Fr 7:30–15:30 Uhr (Servicezeiten)
Rechtsantragstelle
täglich 9:00–12:00 und 13:30–14:30 Uhr
Fax
+49 5251 69162-30
Postanschrift
Postfach 1146
33041 Paderborn
Website des Gerichts
arbg-paderborn.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Paderborn zuständig, festgelegt in § 15 Justizgesetz NRW mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Paderborn?

Anschrift: Grevestraße 1, 33102 Paderborn. Telefon: +49 5251 69162-0. Servicezeiten: Mo–Mi 7:30–16:00, Do–Fr 7:30–15:30 Uhr (Servicezeiten). E-Mail (Poststelle): verwaltung@arbg-paderborn.nrw.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Paderborn zuständig?

Für 20 Städte und Gemeinden, darunter Paderborn, Delbrück, Höxter, Salzkotten, Warburg, Büren, Bad Driburg, Bad Lippspringe und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Paderborn eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: täglich 9:00–12:00 und 13:30–14:30 Uhr. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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