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Lichtenau · Kreis Paderborn · 10.985 Einwohner

Arbeitsgericht für Lichtenau

Zuständig ist das Arbeitsgericht Paderborn mit Sitz in Paderborn.

Arbeitsgericht Paderborn

Anschrift
Arbeitsgericht Paderborn
Grevestraße 1
33102 Paderborn
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Servicezeiten
Mo–Mi 7:30–16:00, Do–Fr 7:30–15:30 Uhr (Servicezeiten)
Rechtsantragstelle
täglich 9:00–12:00 und 13:30–14:30 Uhr
Fax
+49 5251 69162-30
Postanschrift
Postfach 1146
33041 Paderborn
Website des Gerichts
arbg-paderborn.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Lichtenau zuständig?

Für Lichtenau ist das Arbeitsgericht Paderborn zuständig, Grevestraße 1, 33102 Paderborn, Telefon +49 5251 69162-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Lichtenau geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Paderborn ist täglich 9:00–12:00 und 13:30–14:30 Uhr erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Paderborn