Hövelhof · Kreis Paderborn · 16.809 Einwohner
Arbeitsgericht für Hövelhof
Zuständig ist das Arbeitsgericht Paderborn mit Sitz in Paderborn.
Arbeitsgericht Paderborn
- Anschrift
- Arbeitsgericht Paderborn
Grevestraße 1
33102 Paderborn
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5251 69162-0
- Servicezeiten
- Mo–Mi 7:30–16:00, Do–Fr 7:30–15:30 Uhr (Servicezeiten)
- Rechtsantragstelle
- täglich 9:00–12:00 und 13:30–14:30 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- verwaltung@arbg-paderborn.nrw.de
- Fax
- +49 5251 69162-30
- Postanschrift
- Postfach 1146
33041 Paderborn - Website des Gerichts
- arbg-paderborn.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Hövelhof zuständig?
Für Hövelhof ist das Arbeitsgericht Paderborn zuständig, Grevestraße 1, 33102 Paderborn, Telefon +49 5251 69162-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Hövelhof geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Paderborn ist täglich 9:00–12:00 und 13:30–14:30 Uhr erreichbar.