Wustermark · Landkreis Havelland · 11.024 Einwohner
Arbeitsgericht für Wustermark
Zuständig ist das Arbeitsgericht Neuruppin mit Sitz in Neuruppin.
Arbeitsgericht Neuruppin
- Anschrift
- Arbeitsgericht Neuruppin
Karl-Liebknecht-Straße 28
16816 Neuruppin
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3391 458500
- Servicezeiten
- Geschäftsstelle Mo–Do 7:30–15:30 Uhr, Fr 7:30–13 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo 8–12; Di 8–12 und 13–15; Mi 8–12; Fr 8–12 Uhr; sowie nach telefonischer Vereinbarung
+49 3391 458500 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle.np@arbg.brandenburg.de
- Fax
- +49 3391 458530
- Website des Gerichts
- arbgb.brandenburg.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Wustermark zuständig?
Für Wustermark ist das Arbeitsgericht Neuruppin zuständig, Karl-Liebknecht-Straße 28, 16816 Neuruppin, Telefon +49 3391 458500.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Wustermark geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Neuruppin ist Mo 8–12; Di 8–12 und 13–15; Mi 8–12; Fr 8–12 Uhr; sowie nach telefonischer Vereinbarung erreichbar.