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Brandenburg

Arbeitsgericht Neuruppin

Zuständig für 94 Städte und Gemeinden mit rund 563.271 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Neuruppin
Karl-Liebknecht-Straße 28
16816 Neuruppin
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Servicezeiten
Geschäftsstelle Mo–Do 7:30–15:30 Uhr, Fr 7:30–13 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo 8–12; Di 8–12 und 13–15; Mi 8–12; Fr 8–12 Uhr; sowie nach telefonischer Vereinbarung
+49 3391 458500
Fax
+49 3391 458530
Website des Gerichts
arbgb.brandenburg.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Neuruppin zuständig, festgelegt in § 2 Gesetz zur Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Neuruppin?

Anschrift: Karl-Liebknecht-Straße 28, 16816 Neuruppin. Telefon: +49 3391 458500. Servicezeiten: Geschäftsstelle Mo–Do 7:30–15:30 Uhr, Fr 7:30–13 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle.np@arbg.brandenburg.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Neuruppin zuständig?

Für 94 Städte und Gemeinden, darunter Oranienburg, Falkensee, Neuruppin, Hohen Neuendorf, Hennigsdorf, Rathenow, Nauen, Wittenberge und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Neuruppin eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo 8–12; Di 8–12 und 13–15; Mi 8–12; Fr 8–12 Uhr; sowie nach telefonischer Vereinbarung. Telefon: +49 3391 458500. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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