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Glienicke/Nordbahn · Landkreis Oberhavel · 12.159 Einwohner

Arbeitsgericht für Glienicke/Nordbahn

Zuständig ist das Arbeitsgericht Neuruppin mit Sitz in Neuruppin.

Arbeitsgericht Neuruppin

Anschrift
Arbeitsgericht Neuruppin
Karl-Liebknecht-Straße 28
16816 Neuruppin
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Servicezeiten
Geschäftsstelle Mo–Do 7:30–15:30 Uhr, Fr 7:30–13 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo 8–12; Di 8–12 und 13–15; Mi 8–12; Fr 8–12 Uhr; sowie nach telefonischer Vereinbarung
+49 3391 458500
Fax
+49 3391 458530
Website des Gerichts
arbgb.brandenburg.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Glienicke/Nordbahn zuständig?

Für Glienicke/Nordbahn ist das Arbeitsgericht Neuruppin zuständig, Karl-Liebknecht-Straße 28, 16816 Neuruppin, Telefon +49 3391 458500.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Glienicke/Nordbahn geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Neuruppin ist Mo 8–12; Di 8–12 und 13–15; Mi 8–12; Fr 8–12 Uhr; sowie nach telefonischer Vereinbarung erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Neuruppin