Arbeitsgerichte.org

Neustadt b. Coburg · Landkreis Coburg · 14.824 Einwohner

Arbeitsgericht für Neustadt b. Coburg

Zuständig ist das Arbeitsgericht Bamberg mit Sitz in Bamberg.

Arbeitsgericht Bamberg

Anschrift
Arbeitsgericht Bamberg
Willy-Lessing-Straße 13
96047 Bamberg
Auf der Karte zeigen
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung
+49 951 98042-10
E-Mail (Poststelle)
poststelle@arbg-ba.bayern.de
Fax
+49 951 98042-50
Website des Gerichts
arbg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Neustadt b. Coburg zuständig?

Für Neustadt b. Coburg ist das Arbeitsgericht Bamberg zuständig, Willy-Lessing-Straße 13, 96047 Bamberg, Telefon +49 951 98042-10.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Neustadt b. Coburg geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Bamberg ist Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Bamberg