Kronach · Landkreis Kronach · 16.616 Einwohner
Arbeitsgericht für Kronach
Zuständig ist das Arbeitsgericht Bamberg mit Sitz in Bamberg.
Arbeitsgericht Bamberg
- Anschrift
- Arbeitsgericht Bamberg
Willy-Lessing-Straße 13
96047 Bamberg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 951 98042-10
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung
+49 951 98042-10 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbg-ba.bayern.de
- Fax
- +49 951 98042-50
- Website des Gerichts
- arbg.bayern.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Kronach zuständig?
Für Kronach ist das Arbeitsgericht Bamberg zuständig, Willy-Lessing-Straße 13, 96047 Bamberg, Telefon +49 951 98042-10.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Kronach geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Bamberg ist Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar.