Velen · Kreis Borken · 12.678 Einwohner
Arbeitsgericht für Velen
Zuständig ist das Arbeitsgericht Bocholt mit Sitz in Bocholt.
Arbeitsgericht Bocholt
- Anschrift
- Arbeitsgericht Bocholt
Benölkenplatz 2
46399 Bocholt
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2871 295-0
- Servicezeiten
- Mo–Di 8:00–16:00, Mi–Do 8:00–15:00, Fr 8:00–14:00 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbg-bocholt.nrw.de
- Fax
- +49 2871 295-1111
- Postanschrift
46393 Bocholt- Website des Gerichts
- arbg-bocholt.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Velen zuständig?
Für Velen ist das Arbeitsgericht Bocholt zuständig, Benölkenplatz 2, 46399 Bocholt, Telefon +49 2871 295-0.