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Rheda-Wiedenbrück · Kreis Gütersloh · 48.030 Einwohner

Arbeitsgericht für Rheda-Wiedenbrück

Zuständig ist das Arbeitsgericht Bielefeld mit Sitz in Bielefeld.

Arbeitsgericht Bielefeld

Anschrift
Arbeitsgericht Bielefeld
Gerichtstraße 6
33602 Bielefeld
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Servicezeiten
Mo–Di 7:30–16:00, Mi–Fr 7:30–15:30 Uhr (Öffnungszeiten); Servicezeiten Mo–Fr 8:00–14:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo, Mi, Do, Fr 8:30–12:30 Uhr; Di 9:00–13:00 Uhr; zusätzlich Mo, Di, Do 13:30–14:30 Uhr
+49 521 549-1706
Fax
+49 521 549-1707
Website des Gerichts
arbg-bielefeld.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Rheda-Wiedenbrück zuständig?

Für Rheda-Wiedenbrück ist das Arbeitsgericht Bielefeld zuständig, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Telefon +49 521 549-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Rheda-Wiedenbrück geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Bielefeld ist Mo, Mi, Do, Fr 8:30–12:30 Uhr; Di 9:00–13:00 Uhr; zusätzlich Mo, Di, Do 13:30–14:30 Uhr erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Bielefeld