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Quickborn · Kreis Pinneberg · 22.521 Einwohner

Arbeitsgericht für Quickborn

Zuständig ist das Arbeitsgericht Elmshorn mit Sitz in Elmshorn.

Arbeitsgericht Elmshorn

Anschrift
Arbeitsgericht Elmshorn
Kurt-Wagener-Straße 9
25337 Elmshorn
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Servicezeiten
Mo–Do 8:30–15 Uhr, Fr 8:30–14 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8:30–12 Uhr (grundsätzlich nach Terminvergabe; bei Fristsachen auch kurzfristig am selben Tag)
+49 4121 4866-0
Fax
+49 4121 84728
Website des Gerichts
schleswig-holstein.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Quickborn zuständig?

Für Quickborn ist das Arbeitsgericht Elmshorn zuständig, Kurt-Wagener-Straße 9, 25337 Elmshorn, Telefon +49 4121 4866-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Quickborn geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Elmshorn ist Mo–Fr 8:30–12 Uhr (grundsätzlich nach Terminvergabe; bei Fristsachen auch kurzfristig am selben Tag) erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Elmshorn