Pegnitz · Landkreis Bayreuth · 13.665 Einwohner
Arbeitsgericht für Pegnitz
Zuständig ist das Arbeitsgericht Bayreuth mit Sitz in Bayreuth.
Arbeitsgericht Bayreuth
- Anschrift
- Arbeitsgericht Bayreuth
Ludwig-Thoma-Straße 7
95447 Bayreuth
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 921 787284-0
- Rechtsantragstelle
- Mo–Do 8.30–11.30 und 13.30–15 Uhr, Fr 8.30–11.30 Uhr
+49 921 787284-40 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbg-bt.bayern.de
- Fax
- +49 921 787284-44
- Postanschrift
- Postfach 11 03 63
95422 Bayreuth - Website des Gerichts
- arbg.bayern.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Pegnitz zuständig?
Für Pegnitz ist das Arbeitsgericht Bayreuth zuständig, Ludwig-Thoma-Straße 7, 95447 Bayreuth, Telefon +49 921 787284-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Pegnitz geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Bayreuth ist Mo–Do 8.30–11.30 und 13.30–15 Uhr, Fr 8.30–11.30 Uhr erreichbar.