Lichtenstein/Sa. · Landkreis Zwickau · 10.875 Einwohner
Arbeitsgericht für Lichtenstein/Sa.
Zuständig ist das Arbeitsgericht Zwickau mit Sitz in Zwickau.
Arbeitsgericht Zwickau
- Anschrift
- Arbeitsgericht Zwickau
Äußere Dresdner Straße 15
08066 Zwickau
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 375 421-0
- Servicezeiten
- Mo–Do 8:30–15:30 Uhr; Fr 8:30–14 Uhr
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbgz.justiz.sachsen.de
- Fax
- +49 375 421-222
- Website des Gerichts
- justiz.sachsen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
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Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Lichtenstein/Sa. zuständig?
Für Lichtenstein/Sa. ist das Arbeitsgericht Zwickau zuständig, Äußere Dresdner Straße 15, 08066 Zwickau, Telefon +49 375 421-0.