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Güstrow · Landkreis Rostock · 28.959 Einwohner

Arbeitsgericht für Güstrow

Zuständig ist das Arbeitsgericht Rostock mit Sitz in Rostock.

Arbeitsgericht Rostock

Anschrift
Arbeitsgericht Rostock
August-Bebel-Straße 15
18055 Rostock
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Servicezeiten
Mo, Mi, Do 9–12 und 14–15:30 Uhr; Di 9–12 und 14–16:30 Uhr; Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Öffnungszeiten der Geschäftsstelle: Mo, Mi, Do 9–12 und 14–15:30; Di 9–12 und 14–16:30; Fr 9–12 Uhr)
+49 381 241-0
Fax
+49 381 241-5224
Website des Gerichts
mv-justiz.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Güstrow zuständig?

Für Güstrow ist das Arbeitsgericht Rostock zuständig, August-Bebel-Straße 15, 18055 Rostock, Telefon +49 381 241-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Güstrow geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Rostock ist Nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Öffnungszeiten der Geschäftsstelle: Mo, Mi, Do 9–12 und 14–15:30; Di 9–12 und 14–16:30; Fr 9–12 Uhr) erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Rostock