Güstrow · Landkreis Rostock · 28.959 Einwohner
Arbeitsgericht für Güstrow
Zuständig ist das Arbeitsgericht Rostock mit Sitz in Rostock.
Arbeitsgericht Rostock
- Anschrift
- Arbeitsgericht Rostock
August-Bebel-Straße 15
18055 Rostock
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 381 241-0
- Servicezeiten
- Mo, Mi, Do 9–12 und 14–15:30 Uhr; Di 9–12 und 14–16:30 Uhr; Fr 9–12 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Öffnungszeiten der Geschäftsstelle: Mo, Mi, Do 9–12 und 14–15:30; Di 9–12 und 14–16:30; Fr 9–12 Uhr)
+49 381 241-0 - E-Mail (Poststelle)
- verwaltung@arbg-rostock.mv-justiz.de
- Fax
- +49 381 241-5224
- Website des Gerichts
- mv-justiz.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Güstrow zuständig?
Für Güstrow ist das Arbeitsgericht Rostock zuständig, August-Bebel-Straße 15, 18055 Rostock, Telefon +49 381 241-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Güstrow geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Rostock ist Nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Öffnungszeiten der Geschäftsstelle: Mo, Mi, Do 9–12 und 14–15:30; Di 9–12 und 14–16:30; Fr 9–12 Uhr) erreichbar.