Genthin · Landkreis Jerichower Land · 13.416 Einwohner
Arbeitsgericht für Genthin
Zuständig ist das Arbeitsgericht Stendal mit Sitz in Stendal.
Arbeitsgericht Stendal
- Anschrift
- Arbeitsgericht Stendal
Scharnhorststraße 42
39576 Stendal
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3931 58-0
- Servicezeiten
- Geschäftszeiten Mo, Mi, Do 8:30–15:30 Uhr; Di 8:30–17 Uhr; Fr 8:30–13 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9–12 Uhr; zusätzlich Di 15–17 Uhr
+49 3931 58-0 - E-Mail (Poststelle)
- arbg-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de
- Fax
- +49 3931 58-5100
- Postanschrift
- Postfach 10 14 45
39554 Stendal - Website des Gerichts
- arbg-sdl.sachsen-anhalt.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Genthin zuständig?
Für Genthin ist das Arbeitsgericht Stendal zuständig, Scharnhorststraße 42, 39576 Stendal, Telefon +49 3931 58-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Genthin geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Stendal ist Mo–Fr 9–12 Uhr; zusätzlich Di 15–17 Uhr erreichbar.