Alzenau · Landkreis Aschaffenburg · 18.034 Einwohner
Arbeitsgericht für Alzenau
Zuständig ist das Arbeitsgericht Würzburg mit Sitz in Würzburg.
Arbeitsgericht Würzburg
- Anschrift
- Arbeitsgericht Würzburg
Ludwigstraße 33
97070 Würzburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 931 26016-0
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9–12 Uhr
+49 931 26016-111 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbg-wue.bayern.de
- Fax
- +49 931 26016-303
- Postanschrift
- Postfach 5129
97001 Würzburg - Website des Gerichts
- arbg.bayern.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Alzenau zuständig?
Für Alzenau ist das Arbeitsgericht Würzburg zuständig, Ludwigstraße 33, 97070 Würzburg, Telefon +49 931 26016-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Alzenau geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Würzburg ist Mo–Fr 9–12 Uhr erreichbar.